Kosten für Wohnungseinrichtung – bei doppelter Haushaltsführung gesondert absetzbar!

Kosten, die aufgrund einer beruflich bedingten, doppelten Haushaltsführung entstehen, sind steuerlich als Werbungskosten (Betriebsausgaben) ansetzbar. Doppelte Haushaltsführung Anerkannt werden dabei Kosten bis zu einer Höhe von 1.000,00 € monatlich – für die am Ort der ersten Tätigkeitstätte befindliche Unterkunft ((§...

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