Aufbewahrungspflichten von Geschäftsunterlagen zum 31. Dezember 2017

Aufbewahrungsfristen zum 31. Dezember 2017 Selbständige, Gewerbetreibende sowie Unternehmer, die der Bilanzierungspflicht unterliegen, müssen alle elektronisch übermittelten Dokumente, die Geschäftskorrespondenz sowie Jahresabschlüsse und Lageberichte, Bücher, Bilanzen und Inventare mindestens sechs beziehungsweise zehn Jahre aufbewahren. Geregelt sind die Aufbewahrungsfristen in § 257...

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