Anrufungsauskunft nach § 42e EStG

Seitens der Finanzverwaltung gibt es ein kostenloses Informationsangebot für Unternehmen und deren Lohnbüro. Dieses Angebot nennt sich Anrufungsauskunft und ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Auf Anfrage erteilt das Betriebsstättenfinazamt eines Unternehmens Auskünfte darüber, ob und in weit in einzelnen Fällen die Vorschriften über die...

weiterlesen