Wertaufhellende und wertbegründende Vorgänge beim Jahresabschluss 2017

Beim Jahresabschluss 2017 sind für die Bewertungen einzelner Bilanzpositionen (Vermögensgegenstände und Schulden) die Verhältnisse am Bilanzstichtag entscheidend (vgl. allgemeine Bewertungsgrundsätze § 252 HGB). Das bezeichnet man als Stichtagsprinzip. Häufig werden aber zwischen dem Bilanzstichtag und dem Zeitpunkt der Erstellung weitere...

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