Stellen Unternehmen während der Ferienzeit Aushilfen, sogenannte Urlaubshilfen, ein so gelten für diese steuer- und sozialversicherungsrechtlich sehr viele Besonderheiten.

Sind Aushilfen sozialversicherungspflichtig?

Werden Schüler, Studenten Hausfrauen oder Rentner als Aushilfen beschäftigt, so sind sie nur sozialversicherungspflichtig, wenn sie mehr als 70 Arbeitstage beziehungsweise 90 Kalendertage beschäftig werden. Bei einer Arbeitswoche unter fünf tagen gilt die 70-Tage Regelung, für Arbeitswochen von mindestens fünf tagen gilt die 90-Tage-Grenze. Eine übliche Ferienbeschäftigung überschreitet normalerweise diese Grenzen nicht, da die allgemeine Sommerferienzeit normalerweise sechs Wochen nicht überschreitet. Für die Berechnung der Fristen müssen jedoch alle Beschäftigungen der Aushilfe gesamt betrachtet werden. Ist eine Urlaubshilfe während des Jahres bei einem anderen Betrieb als Minijobber angestellt, so zählt dies nicht dazu. Besteht der Minijob jedoch im selben Unternehmen, so könnte es sein, dass dies als einheitliches Arbeitsverhältnis betrachtet wird und somit sozialversicherungspflichtig ist. Diese Regelungen gelten im Jahr 2018 letztmalig. Ab dem Jahr 2019 gelten 50 Tage beziehungsweise zwei Monate.

Lohnsteuer für Ferienjobber?

In der Regel sind Ferienjobber nicht Lohnsteuerpflichtig. Für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse gibt es die Möglichkeit einer Lohnsteuerpauschalierung von 25 %, allerdings nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe. Der Arbeitslohn darf im Durchschnitt 72 Euro pro Tag nicht überschreiten (§ 40a EStG). Wird dieser Betrag überschritten, so arbeitet der Ferienjobber auf Lohnsteuerkarte. Zu viel gezahlte Lohnsteuer kann er dann über eine Einkommensteuererklärung zurückholen.

Mindestangaben für einen Ferienjob sind bei Schülern und Studenten prinzipiell Geburtsdatum und die Steuer-Identifikationsnummer. Das Lohnbüro kann dann mit diesen Daten den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale vornehmen. Mit dem Tag der Ausstellung des Abschlusszeugnisses endet die Eigenschaft als Schüler.