Finanzgerichtsklagen

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht

Sie haben eine Steuererklärung oder einen Jahresabschluss gut vorbereitet beim Finanzamt eingereicht oder einreichen lassen. Der Sachverhalt war ordentlich recherchiert. Und trotzdem entscheidet das Finanzamt gegen Sie. Wenn Ihr Rechtsbehelfsverfahren erfolglos war, bleibt Ihnen nur der Gang vor das Finanzgericht. Hierbei unterstützen wir Sie in allen Phasen des Verfahrens.

Das außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren ist gescheitert

Ist der Steuerbescheid falsch, so legt der Steuerpflichtige oder sein Vertreter gegen den Steuerbescheid Einspruch ein. Jetzt haben Steuerpflichtiger und das Finanzamt Zeit, wechselseitig ihre Meinungen auszutauschen.

  • Das Finanzamt kann sich der Meinung des Steuerpflichtigen anschließen. Es kann einen Abhilfebescheid erlassen und es kann – ganz oder teilweise – zu Gunsten des Steuerpflichtigen entscheiden.
  • Kommt es zu keiner Einigung, erlässt das Finanzamt einen Einspruchsentscheid. Das Rechtsbehelfsverfahren ist dann gescheitert.
    Nun heißt es schnell handeln, denn mit der Zustellung des Einspruchsentscheids, der sogenannten Bekanntgabe, läuft die Klageerhebungsfrist an.

Lohnt eine Klage vor dem Finanzgericht?

Jetzt müssen Sie sich entscheiden, ob Sie klagen wollen oder nicht. Die Statistik spricht gewissermaßen für eine Klage: Allgemein belegen Statistiken der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs, dass eine Vielzahl von Steuerbescheiden ganz oder teilweise zu Gunsten des Steuerpflichtigen geändert werden: in einzelnen Jahren bis zu 50 Prozent der angefochtenen Steuerbescheide. Doch ob eine Klage sinnvoll und erfolgversprechend ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Dieser wird von neutralen Richtern auf Rechtmäßigkeit hin überprüft. Anders als die Finanzverwaltung unterliegt ein Gericht keinen Weisungen des Finanzministeriums. Es ist weder an Richtlinien noch an Nichtanwendungserlasse des Finanzministers gebunden. Deshalb ist es wichtig, Ihren Einzelfall vor Klageerhebung auf die konkreten Erfolgsaussichten hin zu überprüfen. Hierbei stehen wir Ihnen vertrauensvoll zur Seite.

Unser vorgerichtlicher Klageservice

Ein Sprichwort besagt: vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Und jede Klage birgt Risiken; ein Prozess kostet Geld und bindet viel Zeit. Deshalb möchten wir, dass Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Finanzgerichtsklage bestmöglich abwägen können. Als prozesserfahrene Steuerberater und Steuerrechtsanwälte prüfen wir daher für Sie kostenlos und unverbindlich Ihren Sachverhalt. Unser Service ist ein kostenloses Vorgespräch, bei dem wir im Wesentlichen die Begründung des Einspruchsentscheids lesen und uns den Sachverhalt vom Mandanten schildern lassen. In diesem Erstgespräch prüfen wir die Erfolgsaussichten. Dies stellt einen kostenlosen Service dar. Danach können Sie in aller Ruhe abwägen, ob eine Finanzgerichtsklage für Sie sinnvoll ist oder nicht. Wenn Sie uns beauftragen, reichen wir rechtzeitig Ihre Finanzgerichtsklage ein und begründen diese umfassend. Sie haben schon einen Steuerberater? Das ist kein Problem für uns. Wir verstehen uns als Partner Ihres Steuerberaters und kämpfen gemeinsam für Ihr Recht.

Schritte zur Klage vor dem Finanzgericht

Vor Ablauf der Rechtsbehelfsfrist muss eine formwirksame Klage beim zuständigen Finanzgericht eingegangen sein. Die Rechtsbehelfsfrist beträgt regelmäßig einen Monat. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Einspruchsentscheids. Die Klage muss in der Regel bei der Einreichung noch nicht begründet sein. Dennoch müssen mindestens der Antragsteller, der Antragsgegner sowie die angefochtenen Steuerbescheide aufgeführt sein. Darüber hinaus müssen die Steuerart, der Änderungsantrag sowie der beabsichtigte Antrag in der mündlichen Verhandlung benannt werden. Und schließlich muss die Klage unterschrieben sein.

Kann ich mich vor Gericht selbst vertreten?

Rechtlich ist die Eigenvertretung möglich. Das heißt, Sie können sich vor dem Finanzgericht selber vertreten, in den meisten Fällen ist das aber nicht sinnvoll. Für eine professionelle Vertretung sprechen mehrere Gründe.

  • Anders als im Einspruchsverfahren fallen beim Finanzgerichtsverfahren Kosten an. Unterliegen Sie, müssen Sie Gerichtskosten tragen. Nur wenn Sie gewinnen, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch gegen das Finanzamt.
  • Darüber hinaus brauchen Sie eine durchdachte Verfahrensstrategie. Zu Beginn des Finanzgerichtsverfahrens fasst das Gericht Ihren Fall zusammen und trägt diesen vor. Wie verhalten Sie sich, wenn die Darstellung unvollständig ist? Wie halten Sie dagegen, wenn das Gericht erkennbar den Argumenten der Finanzverwaltung zuneigt?
  • Wann stellen Sie welche Anträge? Was tun Sie, wenn das Gericht Ihnen nahelegt, Ihre Klage zurück zu nehmen?
    In solchen und anderen Fallkonstellationen ist es gut, einen Partner an der Seite zu haben, der mit Finanzgerichtsprozessen aus langjähriger Erfahrung vertraut ist. Mit Birkenheuer haben Sie Fachleute an der Hand, die schon viele Finanzgerichtsprozesse erfolgreich geführt haben.

Unsere Leistungen

  • Anfechtungsklagen gemäß § 40 FGO
  • Anhörungsrügen gemäß § 133a FGO
  • Anträge auf Aussetzung der Vollziehung (auch als einstweiliger Rechtsschutz bzw. Vollstreckungsschutz bekannt) gemäß § 69 FGO
  • Anträge auf einstweilige Anordnung gemäß § 114 FGO
  • Feststellungsklagen gemäß § 41 FGO
  • Leistungsklagen gemäß § 40 FGO
  • Sprungklagen (zur Verfahrensbeschleunigung wird auf ein Rechtsbehelfsverfahren „verzichtet“) gemäß § 45 FGO
  • Untätigkeitsklagen (wenn das Finanzamt länger als sechs Monate „nichts tut“) gemäß § 46 FGO
  • Verpflichtungsklagen gemäß § 40 FGO
  • Wiederaufnahmeverfahren gemäß § 134 FGO

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