Welche Schwerpunkte die Finanzämter bei ihren Prüfungen setzen, ist für Steuerberater und ihre Mandanten eine hochinteressante Information. In den meisten Bundesländern gibt die Finanzverwaltung dies jedoch nicht bekannt. Anders in Nordrhein-Westfalen:

Hier hat die OFD ihre Liste mit den wichtigsten dezentralen Prüffeldern für 2019 veröffentlicht. Im Jahr 2019 legt die Finanzverwaltung in NRW besonderes Augenmerk auf:

  • die Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und § 18 EStG (mehr dazu in Ihrem Produkt unter Haufe Index 1636095) und auf den
  • Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG (mehr dazu in Ihrem Produkt unter Haufe Index 2543155).

Neben diesen zentralen – also für alle Finanzämter geltenden – Prüffeldern, wurden folgende dezentrale Schwerpunkte (geordnet nach Steuerarten bzw. Vorschriften oder Themen) für die einzelnen Finanzämter festgelegt.

Das wird bei der Einkommensteuer geprüft:

  • Sonderausgaben (§ 10 EStG): Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen (Schwerpunkt vieler Finanzämter!), Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer.
  • Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a)
  • Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG, Schwerpunkt vieler Finanzämter!)
  • Gewerbebetriebe und Selbstständige (§§ 15/18 EStG): Veranlagung im Jahr nach Betriebsprüfung, Dauerschätzfälle
  • Arbeitnehmer (§ 19 EStG): Aufteilung von NATO-Ruhebezügen, Entfernungspauschale, doppelte Haushaltsführung, Auswärtstätigkeit ab VZ 2014, Werbungskosten
  • Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG): Erstjahr (Schwerpunkt vieler Finanzämter!), Umlagen,
  • Vermögensübertragungen unter Angehörigen, Erhaltungsaufwendungen, Vermietung von Ferienwohnungen.
  • Außergewöhnliche Belastungen (§§ 33, 33a EStG): Heimkostenübernahme durch Angehörige, Unterstützungsleistungen ins Ausland.
  • Thesaurierungsbesteuerung (§ 34a EStG)
  • Anzeigepflichten bei Versicherungsverträgen (§ 29 EStDV)

Das wird bei der Umsatzsteuer geprüft:

  • Ferienwohnungen/Umsatzsteuerpflicht (§§19 u 13b UStG)

Hinweise

Bei den o. g. Prüffeldern handelt es sich um die Schwerpunkte. Die Prüfer dürfen also (und werden i. d. R. auch) andere Sachverhalte aufgreifen!

Steuerpflichtige, die von einem Prüffeld betroffen sind, werden von der OFD NRW gebeten, zur beiderseitigen Arbeitserleichterung die notwendigen Unterlagen und Angaben direkt mit Abgabe der Steuererklärung einzureichen.

Die Aufstellung gilt zwar nur für Bereich der OFD Nordrhein-Westfalen, dennoch kann sie auch für die anderen Bundesländer Anhaltspunkte liefern, worauf die Prüfer besonders achten. Steuerberater können und sollten ihre Mandanten entsprechend vorbereiten.

Quelle: OFD NRW, Haufe/Steuern/Finanzverwaltung