Voraussetzung für die Beantragung des Baukindergeldes
Um das Baukindergeld beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss mindestens ein minderjähriges Kind mit im Haushalt leben. Des Weiteren darf das Jahreseinkommen im Haushalt nicht über 75.000 Euro liegen, auf die pro Kind ein Freibetrag von 15.000 Euro angerechnet werden darf. Für eine Familie mit einem Kind bedeutet dies ein Haushaltseinkommen von 90.000 Euro, bei zwei Kindern sind es 105.000 Euro. Zudem darf das Baukindergeld nur für den Ersterwerb beziehungsweise für die Ersterrichtung einer Immobilie beantragt werden. Familien, die bereits in Besitz einer Immobilie sind, erhalten keine Förderung. Das Baukindergeld gilt für Immobilien, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 gebaut oder gekauft werden.
Wie hoch ist das Baukindergeld?
Das Baukindergeld ist eine Förderung in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr und pro Kind, die über einen Zeitraum von zehn Jahren ausgezahlt wird. Das bedeutet, dass eine Familie mit einem Kind maximal 12.000 Euro Zuschuss erhält. Bei jedem weiteren Kind erhöht sich der Zuschuss um weitere 12.000 Euro.
Wo wird das Baukindergeld beantragt?
Das Baukindergeld wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, gezahlt und kann auch ausschließlich dort beantragt werden. Der Antrag muss Online auf der Internetseite der KfW gestellt werden und muss spätestens drei Monate nach dem Einzug in die Immobilie gestellt werden.
Warum ist das Baukindergeld zeitlich begrenzt?
Das Baukindergeld ist zeitlich begrenzt, um die Kosten kontrollieren zu können. Mit Auszahlung der letzten Zahlungen rechnen Experten von einer Gesamtsumme von bis zu zehn Milliarden Euro, die an Baukindergeld ausgezahlt werden. Ursprünglich geplant war eine Deckelung auf 120 m² Wohnfläche, die jedoch durch die zeitliche Begrenzung ersetzt wurde.
Baukindergeld für alle?
Da für den Erwerb einer Immobilie auch immer noch ein eigenes Startkapital vorhanden sein muss, müssen Familien nachweisen, über ein solches Startkapital zu verfügen um überhaupt Baukindergeld beantragen zu können. Dies ist einer der Hauptkritikpunkte des Baukindergeldes. Bereits von der Eigenheimzulage, die in den Jahren 1996 und 2005 ausgezahlt wurde, profitierten hauptsächlich Familien mit höherem Einkommen, da diese über das nötige Startkapital verfügten. Resultat aus der erhöhten Nachfrage war ein Anstieg der Grundstücks- und Immobilienpreise.
Auch jetzt befürchten Experten aufgrund der steigenden Immobiliennachfrage einen Anstieg der Grundstücks- und Immobilienpreise – vor allem in Ballungsräumen. Ein Anstieg von fünf Prozent oder mehr würde einer Aufhebung des Baukindergeldes entsprechen. Da auf dem Land ein geringer Anstieg der Nachfrage zu befürchten ist, würden Familien, die auf dem Land leben, viel mehr vom Baukindergeld profitieren.
Kritik am Baukindergeld
Neben der Benachteiligung von Familien mit geringen Einkommen kritisieren Experten auch, dass dadurch keine bezahlbaren Wohnungen geschaffen werden, sondern eher, durch den Mitnahmeeffekt die Preise weiter steigen werden. Durch den Förderanreiz wird das Baukindergeld die Umwandlung von Mietwohnungen in Privateigentum noch weiter begünstigen und Steuerzahler, die sich trotz der Förderung keine Wohnung leisten können, finanzieren das Baukindergeld mit.
Wie geht es weiter?
Durch einen Steuerbonus soll sichergestellt werden, dass private Investoren mehr Mietwohnungen, die auch mit geringem Einkommen leistbar sind. Um das zu ermöglichen, möchte die Bundesregierung zusätzlich zur normalen Abschreibung eine Sonderabschreibung von jährlich fünf Prozent gewähren. Dies soll für alle Bauanträge zwischen dem 31. August 2018 und dem 31. Dezember 2021 gelten. Voraussetzungen sind, dass die Wohnung mindestens zehn Jahre vermietet werden muss und die Kauf- und Baukosten nicht mehr als 3.000 Euro pro Quadratmeter betragen. Damit möchte die Bundesregierung verhindern, dass von Inverstoren im gehobenen Segment noch Steuerboni kassiert werden.