Die neuen Bestimmungen sollen die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten festigen und sie dabei unterstützen, gegen den Mehrwertsteuerbetrug – auch im Online-Bereich – schneller und wirksamer zu bekämpfen.
Bessere Mehrwertsteuerbetrugsprävention durch Informationsaustausch und gemeinsame Analyse
Zur Datenverarbeitung sollen zukünftig verstärkt IT-Systeme genutzt werden um Informationen über Mehrwertsteuer und organisierte Banden, die sich auf den Mehrwertsteuerbetrug spezialisiert haben, einheitlich an die Strafverfolgungsbehörden der EU übermittelt werden. Ebenfalls soll eine optimierte Kommunikation zwischen den Finanzbehörden und den Strafverfolgungsbehörden im nationalen und EU-weiten Bereich dafür sorgen, dass Kriminelle schneller und wirksamer verfolgt und bestraft werden können.
Die vereinbarten Regelungen veröffentlicht die EU nach Unterzeichnung im Amtsblatt veröffentlicht. Zwanzig Tage später treten sie in Kraft. Die Anwendung der Regelungen wird bis zum Jahr 2020 hinausgeschoben, da die technische Umsetzung zu den Behörden neue technologische Entwicklungen erfordert. Im Rahmen der vereinbarten Maßnahmen sollen eine EU-weite Mehrwertsteuerreform sowie der Weg zu einem einheitlichen EU-Mehrwertsteuerraum erleichtert werden.