Verrechnungspreise

Mit kühlem Kopf zu heißen Preisen

Um das Thema Verrechnungspreise oder englisch „Transfer Pricing“ kommt kein Konzern und kein international tätiges Unternehmen mehr herum. Verrechnungspreise sind Preise, mit denen Güter oder Leistungen bewertet werden, die innerhalb eines Unternehmens zwischen selbständigen Bereichen oder Gesellschaften im In- oder Ausland ausgetauscht werden.

Naturgemäß stehen diese Transferpreise unter strenger Beobachtung der Finanzbehörden. Denn über sie haben Unternehmen die Möglichkeit, unternehmensweit die Gewinne und Verluste der jeweiligen Gesellschaften zu beeinflussen und damit ihre Steuerlast.

Entsprechend anspruchsvoll ist das rechtliche Regelwerk für die Berechnung und Bepreisung dieser sogenannten Inter-Company-Umsätze. Der Schlüssel, mit dem die Finanzbehörden die Ordnungsmäßigkeit der Verrechnungspreise überprüfen können, ist die Dokumentation. Daher sollten Sie ausschließlich Spezialisten konsultieren, wenn es darum geht, Ihre Verrechnungspreisdokumentation fit fürs Finanzamt zu machen.

Vorüberlegung: deutschlandweite oder staatenübergreifende Dokumentation der Verrechnungspreise?

An Anfang unserer Arbeit steht die Vorüberlegung: Erstellen wir „nur“ eine Dokumentation für das deutsche Finanzamt oder wird die Dokumentation gleich staatenübergreifend angelegt? Mittlerweile raten wir als Wirtschaftsprüfer unseren Mandanten immer öfter zur internationalen Dokumentation. Der Grund: Nicht nur der deutsche Fiskus fordert Verrechnungspreisdokumentationen an, sondern auch die ausländischen Finanzbehörden. Die Länder, die noch keine Verrechnungspreisdokumentation einfordern, kann man mittlerweile an einer Hand abzählen. Da jedes Land zwangsläufig eigene gesetzliche Ziele verfolgt, ist die multilaterale Dokumentation mehr als nur ein bilinguales Dokument.

Anwendungsbereich: Ab wann sind Verrechnungspreise zu dokumentieren?

Nicht jeder Auslandskontakt führt nach deutschem Recht auch zur Pflicht, Verrechnungspreise zu dokumentieren. Im Regelfall greifen die Vorschriften nur dann ein, wenn man mit seinem deutschen Unternehmen am ausländischen Unternehmen auch beteiligt ist.

  • Doch nicht jede noch so geringe Beteiligung muss zwangsläufig auch dokumentiert werden. Erst ab einer Beteiligung von etwa 25 Prozent am ausländischen Unternehmen hat man die Aufmerksamkeit der Finanzbehörden und muss die Verrechnungspreise dokumentieren. Eine starre Grenze gibt es jedoch nicht.
  • Auch wenn die Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen oder Betriebsstätten vor Ort bestehen, gilt die Dokumentationspflicht. Wer glaubt, dass die 100-prozentige Beteiligung bei der Tochter oder Ehefrau „gut geparkt“ von der Dokumentationspflicht entbindet, denkt in der Regel zu kurz.
  • Schlussendlich ist es notwendig, sich über die sogenannte Betriebsstättengewinnaufteilung Gedanken zu machen: Welche Betriebsstätten liegen im Inland, welche im Ausland und welcher Betriebsstätte ist der Gewinn zuzuordnen? Auch hier ist eine profunde Vorüberlegung dringend angezeigt.

Inhalt der Dokumentation: Was gehört hinein?

Die eigentliche Verrechnungspreisdokumentation dient dazu, die Beteiligungsverhältnisse sowie die wesentlichen Leistungsbeziehungen darzustellen. Bei den Beteiligungsverhältnissen ist eine tabellarische Aufstellung mit Rechtsform und prozentualer Beteiligung empfehlenswert.

Bei den Leistungs- oder Rechtsbeziehungen kann es sich um Verschiedenes handeln:

  • Verkauf oder Kauf von Waren
  • Erbringung von Dienstleistungen oder Beratung
  • Darlehensgewährung
  • Vermietung oder Rechtegewährung

Eine schematische Darstellung der Rechtsbeziehungen und gewöhnlichen Geschäfte ist empfehlenswert. Nach deutschem Recht sind zudem außergewöhnliche Geschäfte sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres zu dokumentieren.

In der Praxis empfiehlt es sich, eine sofortige Dokumentation oder zumindest eine möglichst weite Fassung der gewöhnlichen Geschäfte vorzunehmen.

Welche Anforderungen müssen die Verrechnungspreise erfüllen?

Angesichts der umfangreichen Dokumentationsvorschriften rücken die Vorschriften zur Berechnung der Verrechnungspreise fast in den Hintergrund.

Es gelten folgende Anforderungen:

  • Die Verrechnungspreise müssen angemessen sein
  • Geltende Vorschriften sind zu beachten
  • Die Verrechnungspreisdokumentation muss die Methode zur Ermittlung des Verrechnungspreises darlegen
  • Die Methode muss nachvollziehbar sein und von einem sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachvollzogen werden können
  • Vergleichsberechnungen müssen bei methodisch gleicher Anwendung zum selben Ergebnis führen
  • Schlussendlich muss der Fremdvergleich gewährleistet sein. Auch dies muss nachvollziehbar dargelegt werden und überprüfbar sein

Wobei kann Sie Ihr Steuerberater sinnvoll unterstützen?

Unser Service reicht von der steuerrechtlichen Beratung bei der Berechnung der Vermittlungspreise über die vollständige Verrechnungspreisdokumentation bis hin zur Bearbeitung einzelner Fallkonstellationen.

Leistungen Verrechnungspreise:

  • Dokumentation: Im Bedarfsfall erstellen wir Teildokumentationen oder einzelne Bereiche der Verrechnungspreisdokumentation.
  • Regelmäßige Datenüberprüfung: Eine Verrechnungspreisdokumentation funktioniert nur, wenn Sie regelmäßig geprüft und angepasst wird. Hierzu bieten wir sowohl einen regelmäßigen Anpassungsservice als auch eine zielgerichtete Prüfung Ihrer Dokumentation auf Angemessenheit und Rechtssicherheit an.
  • Anwendungscheck: Schließlich muss eine Verrechnungspreisdokumentation auch tatsächlich bei der Preisgestaltung Berücksichtigung finden. Hierzu nehmen wir stichprobenartige Überprüfungen vor und berichten der Geschäftsführung oder dem Vorstand hierüber.
  • Sonderdokumentationen: Außergewöhnliche Geschäfte sind separat zu dokumentieren und der Finanzverwaltung auf Anforderung zu übergeben. Wir erstellen Sonderdokumentationen und überprüfen angefertigte Dokumentationen im Bedarfsfall.
  • Prüfungsbegleitung: Bei einer Betriebsprüfung werden im Bereich der Groß- und Konzernbetriebsprüfung speziell geschulte Prüfer eingesetzt. Wir sind das Pendant in der Wirtschaft und begleiten Ihre Betriebsprüfung bei diesen speziellen Fragestellungen.

Unsere Leistungen

  • Aktualisierungsservice bei bestehenden Verrechnungspreisdokumentationen
  • Beratung bei internationalen Verrechnungspreisfragestellungen und angrenzenden Themen wie Funktionsverlagerungen etc.
  • Fremdvergleichsberatung z.B. bei Dienstleistungen
  • Spezialberatung, z.B. bei Fragen der Sonderdokumentation oder Funktionsverlagerung ins Ausland
  • Erstellung und Überprüfung von Verrechnungspreisdokumentationen oder Teilbereichen der Dokumentation
  • Wirksamkeit- und Angemessenheitsprüfungen hinsichtlich der Verwendung der Verrechnungspreise

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