Steuerordnungswidrigkeiten

Warum überlassen Sie den Ärger nicht uns Profis?

Manchmal reicht schon ein Personalwechsel im Finanzamt, und eine Handlung, die das Finanzamt jahrelang geduldet hat, wird vom neuen Sachbearbeiter oder der neuen Sachbearbeiterin als Steuerordnungswidrigkeit angezeigt.

Im Gegensatz zu den Steuerstraftaten, die mit hohen Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen geahndet werden, kommen Steuerpflichtige bei den Steuerordnungswidrigkeiten meist mit Säumniszuschlägen oder Bußgeldern davon. Vermeiden sollte man sie dennoch unbedingt. Vor allem sollte man richtig reagieren, sonst wird aus einem kleinen Ärgernis schnell ein großes. Unsere Empfehlung: Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung bei der Prävention von Ordnungswidrigkeiten. Und verlassen Sie sich auf unseren Biss, wenn es darum geht, Bußgelder abzuwenden und Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten reibungslos über die Bühne zu bringen.

Was ist noch Steuerverkürzung, was ist schon Steuerhinterziehung?

Steuerordnungswidrigkeiten stellen „kleinere“ Zuwiderhandlungen gegen die Abgabenvorschriften dar. Dazu zählen etwa die leichtfertige Steuerverkürzung oder die Gefährdung von Abzugssteuern wie zum Beispiel der Lohnsteuer.

Deshalb bezeichnet man die Steuerordnungswidrigkeiten in Fachkreisen oft als die kleinen Zuwiderhandlungen.
Dabei ist das entscheidende Kriterium für die Abgrenzung zur Straftat weniger die Größe als vielmehr der Vorsatz, mit dem die Tat begangen wurde.

Kann Ihnen vorsätzliches Handeln, also Wissen und Wollen im Hinblick auf die Tatbegehung, nachgewiesen werden, liegt der Verdacht einer Straftat nahe. Haben Sie hingegen „nur“ leichtfertig einen Fehler gemacht – etwa bei der Umsatzsteuervoranmeldung einen zu niedrigen Betrag angemeldet –, spricht das für eine Steuerordnungswidrigkeit.

Welche Konsequenzen haben Steuerordnungswidrigkeiten?

Steuerordnungswidrigkeiten sollten keinesfalls unterschätzt werden. Zwar wird nur ein Bußgeld verhängt, aber dieses kann es in sich haben.

Während die verhängten Bußgelder für Privatpersonen in der Regel übersichtlich bleiben, können sie für Unternehmen existenzvernichtende Ausmaße annehmen. Ein Bußgeld von 10.000 bis hunderttausend Euro ist je nach Fall durchaus im Rahmen des Möglichen.

Ein weiteres Problem ist die verlängerte Festsetzungsfrist, die durch eine Steuerordnungswidrigkeit ausgelöst wird. Das betrifft etwa die leichtfertige Steuerverkürzung.

Das Finanzamt bekommt ein weiteres Jahr zusätzlich zur normalen Festsetzungsfrist und hat demnach eine Frist von fünf Jahren anstatt von vier Jahren, um den Steuerbescheid festzusetzen.

Typische Gefahrenherde bei der Steuerverkürzung

Ein bestimmtes Ursachenbündel ist unserer Erfahrung nach fast immer mit im Spiel, wenn es zu Ordnungswidrigkeiten kommt: Stress, Überlastung und schlechte Organisation.

Während Steuerhinterziehungen meistens das Ergebnis von bewusstem Vorgehen sind, etwa einem letztlich nicht erlaubten Steuergestaltungsmodell oder einer bewussten Nichtversteuerung von Auslandsgeldern, sind Steuerordnungswidrigkeiten häufig das Produkt schlechter Organisation.

Die typischen Vergehen der leichtfertigen Steuerverkürzung oder der Steuergefährdung treten fast immer bei überlasteten Unternehmern auf. Prüft man nach, warum es dazu kam, trifft man auf folgende Befunde:

  • Das Personal in der Verwaltung war knapp
  • Auf Systemauswertungen wurde – oftmals blind – vertraut
  • Für die eigentlich besprochenen Kontrollmaßnahmen war irgendwie mal wieder keine Zeit und die Voranmeldung musste ja auch dringend raus…

Aufpassen bei Daten-Schnittstellen

Ein weiterer Gefahrenherd sind die Schnittstellen von Systemen. Obwohl augenscheinlich Auswertungen nicht stimmen, werden Daten – oft ungeprüft – einfach übernommen. Fehlerprotokolle werden ignoriert.

Das führt dann zur falschen Steuererklärungen und in der Folge zu einem Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten.

Risiken durch rechtzeitige Beratung eindämmen

Unser Ziel als Ihr Berater ist es, Sie vor Risiken zu bewahren. Dazu dient eine umfassende Gestaltungs- und Organisationsberatung. Ein wichtiges Element unserer Beratung ist es, Sie bei einer ordnungsgemäßen Dokumentation anzuleiten. Mehr dazu erfahren Sie bei unserer Leistung Tax Compliance.

Ein weiteres Ziel ist es, durch Vorsorge Straftaten beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden. So können fällige Steuerzahlungen ohne weiteres auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden, etwa durch eine Stundung oder einen Vollstreckungsaufschub. Dadurch erhalten Sie Ihre Zahlungsfähigkeit, riskieren aber keine Steuergefährdung.

Auch hier gilt: Ziehen Sie bei allen Vorsorgeüberlegungen einen Profi hinzu, denn auch Fehler können wiederum als Straftat oder Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

Verfahren ist eingeleitet! Wie verhalte ich mich richtig?

Auch beim Ordnungswidrigkeitsverfahren gilt der Grundsatz: In der Ruhe liegt die Kraft. Anders als beim Steuerstrafverfahren werden Sie in der Regel keine Hausbesuche von der Staatsanwaltschaft oder der Steuerfahndung bekommen.

Dennoch ist mit dem Verfahren nicht zu spaßen und die Hinzuziehung eines Steuerexperten dringend angezeigt. Was wir für Sie tun können:

  • Sie beraten: Sie haben das Recht, einen Verfahrensbevollmächtigten Ihrer Wahl zu bestellen. Wir arbeiten den gesamten Sachverhalt für Sie auf und korrespondieren mit der Behörde für Sie.
  • Sachverhalt richtig darstellen: Wir arbeiten den kompletten Sachverhalt für Sie auf und stellen diesen richtig dar. Eine zutreffende Sachverhaltsdarstellung kann der erste Schritt für die Einstellung eines Verfahrens sein.
  • Etwaige Sanktionen minimieren: Ziel unserer Arbeit ist nicht nur, Sie zu beraten, sondern auch die Sanktion, in der Regel eine Geldbuße, auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
  • Zukünftige Verfahren vermeiden: Wichtig ist uns, zukünftige Ordnungswidrigkeiten zu vermeiden. Im Straßenverkehr ist das einfach. Hier müssen Sie nur zum Beispiel nur vermeiden, bei Rot über die Ampel zu fahren.Um im Geschäftsleben hingegen „steuer-compliant“ zu sein, müssen Sie oft ganze Prozesse fundamental verändern. Informieren Sie sich über unsere Leistung Tax Compliance!

Versuch der Einigung, bevor es zur Gerichtsverhandlung kommt

Abhängig vom konkreten Umfang des Tatvorwurfs ist unser primäres Ziel, eine tragfähige Einigung mit der Steuerfahndung hinzubekommen.

Die Erfahrung zeigt, dass ein durchdachtes Einwirken des Steuerberaters sehr erfolgversprechend ist.

Nahezu alle unsere Ordnungswidrigkeitsverfahren konnten wir in der Vergangenheit ohne die Beteiligung eines Gerichts für unsere Mandanten lösen.
Wenn es dennoch zu einem gerichtliche Verfahren oder Steuerstrafverfahren kommt, ziehen wir von Anfang an unsere Partneranwälte von LHP hinzu. Ein speziell geschultes und für Ihren Fall zusammengesetztes Team bearbeitet dann Ihrem Fall.

Steuerordnungswidrigkeit von A bis Z

  • Leichtfertige Steuerverkürzung – Steuerhinterziehungen, die „nicht gewollt waren“ gemäß § 378 AO
  • Steuergefährdung, also beispielsweise das Ausstellen von Scheinrechnungen oder die Nichtverbuchung von Geschäftsvorfällen gemäß § 379 AO
  • Gefährdung der Abzugssteuern – verspätete oder nicht angemeldete Lohn- oder Umsatzsteuer gemäß § 380 AO
  • Der unzulässige Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen gemäß § 383 AO bzw. die Schädigung des Umsatzsteueraufkommens gemäß § 26b UStG
  • Zweckwidrige Verwendung des Identifikationsmerkmals nach § 139a AO, was eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 383a AO darstellt
  • Ordnungswidrigkeiten gemäß §§ 50e Abs. 1, 50f und 96 Abs. 7 EStG
  • Verstöße gegen § 111 der Energiesteuerverordnung

In allen Fällen kommt es auf eine gute Sachverhaltsaufklärung sowie profunde Kenntnisse im Steuerrecht an. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise!

Kontaktformular & Terminvereinbarung

Unverbindliche Anfrage stellen: