Die Mindestlohnkommission hat entschieden, dass der Mindestlohn in Deutschland bis zum Jahr 2020 in zwei Stufen steigen soll. Im ersten Schritt steigt der Mindestlohn im Jahr 2019 von 8,84  Euro auf 9,19 Euro. Im Jahr 2020 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro pro Stunde.

Die Erhöhung ist die zweite seit Einführung des Mindestlohns vor drei Jahren. Die Erhöhung erfolgt nun erstmals, wie auch bei Tarifverhandlungen üblich, in zwei Stufen. Die Tariflöhne bilden die Grundlage für die Orientierung der Mindestlohnkommission, jedoch gibt es hier einen gewissen Spielraum, wie der Mindestlohn genau berechnet wird. Aus diesem Grund wurde die Entscheidung über die Erhöhung des Mindestlohns gespannt erwartet.

Kommission setzt Mindestlohn alle zwei Jahre fest

Die Höhe des Mindestlohns wird von der Kommission, die ohne politische Einflussnahme entscheiden soll, alle zwei Jahre neu festgelegt. Sie besteht aus jeweils drei Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeber und zwei beratenden Wissenschaftlern. Die erste Erhöhung des Mindestlohns erfolgte 2017 – von 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde. In einigen Branchen gibt es jetzt schon Löhne, die über der allgemeinen Mindestlohngrenze liegen.

Orientierung an Tariflöhnen

Die Anhebung im Jahr 2019 entspricht exakt dem Betrag, der sich rechnerisch aus dem Tariflohn-Index für die Jahre 2016 und 2017 ergibt. Für die Erhöhung 2020 wurden die Tarifabschlüsse aus 2018 mit eingerechnet.

Geltungsbereich des gesetzlichen Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn findet vor allem bei volljährigen Arbeitnehmern Anwendung. Er gilt jedoch nicht für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Aufnahme einer Tätigkeit, für Auszubildende oder bei Praktikanten, die entweder ein Pflichtpraktikum absolvieren oder die Praktikumsdauer unter drei Monaten liegt.