Steuermehreinnahmen

Jedes Jahr zur Jahresmitte werden von den obersten Finanzbehörden der Länder die Steuerstatistiken für das jeweils vorausgegangene Jahr veröffentlicht. Regelmäßig weist die Statistik beträchtliche Plusbeträge an Steuermehreinnahmen für die Finanzämter aus.

Lohnsteuer

Im Jahr 2016 mussten sich etwa 2,5 Millionen Arbeitgeber einer Lohnsteuer-Außenprüfung unterziehen. Geprüft wurden private Arbeitgeber und öffentliche Verwaltungen. Insgesamt wurden mehr als 100.000 Unternehmen geprüft. Die Prüfer konnten ein durchschnittliches Mehrergebnis von ca. 825 Millionen Euro verzeichnen.

Umsatzsteuer

Die Mehreinnahmen aus den Umsatzsteuer-Sonderprüfungen fielen noch deutlicher aus. Aus insgesamt 85.681 Sonderprüfungen ergaben sich Mehreinnahmen von rund 1,72 Milliarden Euro für die Finanzverwaltung. Nicht enthalten in den Statistiken sind die Ergebnisse aus der Teilnahme an allgemeinen Betriebsprüfungen sowie Prüfungen der Steuerfahndung. Im Jahr 2016 waren im Schnitt 1.873 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt, die jeweils etwa 46 Prüfungen durchführten. Daraus resultieren Steuermehreinnahmen von gut 0,92 Millionen Euro pro Prüfer.