Die Birkenheuer Steuerberatungsgesellschaft mbH erreicht zum dritten Mal in Folge unter den Steuerberatern Köln die geforderte Abgabequote im Kontingentierungsverfahren. Für unsere Mandanten hat dies den Vorteil, dass von uns bearbeitete Steuerfälle für den Veranlagungszeitraum 2015 sanktionsfrei eine Fristverlängerung bis zum 28. Februar 2017 erhalten.

Kontingentierungsverfahren Steuerberater Köln – NRW

In Nordrhein-Westfalen gibt es auch für die Steuerberater Köln seit dem Veranlagungszeitraum 2011 die Möglichkeit der Teilnahme an einem sogenannten Kontingentierungsverfahren. Hierbei verpflichten sich die teilnehmenden Steuerberater zur Einreichung einer bestimmten Anzahl von Steuererklärungen bis zu einem festgelegten Stichtag. Wird die vereinbarte Quote eingehalten so dürfen die übrigen Steuererklärungen bis zum 28. Februar (in Schaltjahren: 29. Februar) des Zweitfolgejahres eingereicht werden. Das stellt eine erhebliche Verlängerung der Abgabefrist von Steuererklärungen dar.

Was schreibt die allgemeine Regelung zur Abgabe von Steuererklärungen den Steuerpflichtigen vor?

Steuerpflichtige, die keinen steuerlichen Berater konsultieren, mussten Ihre Steuererklärung bereits am 31. Mai des Folgejahres einreichen oder eine Fristverlängerung beantragen. Steuerpflichtige, die die Steuererklärung durch einen Steuerberater anfertigen lassen haben Zeit bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Die Steuererklärung 2015 beispielsweise hätte ein nicht durch einen Steuerberater vertretener folglich bis zum 31. Mai 2016 abgeben müssen. Besteht eine Vertretung durch einen Steuerberater so wäre die Erklärung bis spätestens 31. Dezember 2016 abzugeben gewesen. In der Praxis reichen diese Zeiten mitunter aber nicht aus. Eine sanktionsfreie Abgabe der Steuererklärung über die genannten Zeitraume hinaus bedarf dann immer einer Fristverlängerung. Die Anträge sind aufwendig, kosten Zeit und damit Geld und werden in der Praxis häufig abgelehnt wenn nicht triftige Gründe, die nicht in der Schuld des steuerpflichtigen liegen, vorgebracht werden können.

Was passiert wenn ich meine Steuererklärung einfach später abgebe?

Die verspätete Abgabe der Steuererklärung führt dazu, dass ein Verspätungszuschlag erhoben werden kann. Der Steuerpflichtige muss dann zusätzlich zur sich ggf. ergebenden Steuernachzahlung eine Geldsanktion an das Finanzamt bezahlen. Vorsicht ist geboten bei längeren Überschreitungen der Abgabefrist. Die verspätete Abgabe kann (und wird) in der Praxis als vollendete Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 AO gewertet wenn (Nach-)Zahlungen zu leisten sind. Je nach Steuerart kann eine Steuerhinterziehung auch bei kurzfristiger Überschreitung der Abgabefrist schon eintreten.

Was ist zu tun wenn der Steuerberater am Kontingentierungsverfahren teilnimmt?

Es ist – weder vom Steuerpflichtigen, noch vom Steuerberater Köln – ein Fristverlängerungsantrag zu stellen. Vielmehr darf die Steuererklärung ohne weiteres zwei Monate später abgegeben werden. Im Beispielfall wäre die Steuererklärung 2015 also erst am 28. Februar 2017 abzugeben. Insbesondere bei höheren Abschlusszahlungen kann so  auch eine Steuernachzahlung sanktionsfrei etwas verzögert werden.

Die Birkenheuer Steuerberatungsgesellschaft mbH nimmt am Kontingentierungsverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen nun schon seit 2014 teil. Mit anliegendem Schreiben vom 17. Januar 2017 bestätigt uns die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen das die Abgabequote auch dieses Jahr erreicht wurde.

Auch für Neumandate – gleich ob privat, gewerblich oder freiberuflich – bedeutet dies, dass die Steuererklärung 2015 noch bis zum 28. Februar 2017 sanktionsfrei ohne einen Verspätungszuschlag abgegeben werden kann.

Sprechen Sie uns an – Ihre Steuerberater Köln.