Entgelttransparenzgesetz

Im Mai 2017 hat der Bundesrat das neue Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ( EntTranspG) , auch Entgelttransparenzgesetz genannt, gebilligt. Das Gesetz soll durch die neuen Transparenzregeln für mehr Lohngerechtigkeit sorgen und vor Allem die Gleichstellung von Frauen und Männern sicherstellen.

Auskunftsanspruch

Arbeitnehmer, die in Unternehmen mit 200 oder mehr Mitarbeitern beschäftigt sind, haben nach dem neuen Gesetz das Recht, Auskunft über das durchschnittliche Einkommen ihrer Kollegen anderen Geschlechts in vergleichbaren Positionen zu erhalten.

Aller Wahrscheinlichkeit nach wird das Auskunftsrecht ab dem
1. Januar 2018 durchgesetzt werden können. Die Regelungen treten am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.